1. Name und Sitz
Unter dem Namen Mumias Kids Centre besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in 5200 Brugg, Schweiz.
2. Zweck
Der humanitär ausgerichtete Verein bezweckt die Finanzierung, den Bau und Betrieb von Waisenhäusern in Kenia. Der Verein kann auch gleichartige Waisenhaus-Projekte in anderen Ländern initiieren oder unterstützen.
3. Mittel
Der Verein finanziert sich durch:
- Mitgliederbeiträge
- Spenden
4. Mitgliedschaft
Aktivmitglied mit Stimmberechtigung kann jede natürliche und juristische Person werden, die bereit ist, die Ziele des Vereins zu unterstützen. Passivmitglied ohne Stimmberechtigung kann jede natürliche und juristische Person werden, die bereit ist, die Ziele des Vereins zu unterstützen. Aufnahmegesuche sind an den Präsidenten zu richten; über die Aufnahme entscheidet die Vereinsversammlung.s. Erlöschen der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft erlischt
- bei natürlichen Personen durch Austritt, Ausschluss oder Tod
- bei juristischen Personen durch Austritt, Ausschluss oder Auflösung
6. Austritt und Ausschluss
Ein Vereinsaustritt ist jederzeit möglich. Das Austrittsschreiben muss eingeschrieben mindestens vier Wochen vor der ordentlichen Vereinsversammlung an den Präsidenten gerichtet werden.
Ein Mitglied kann jederzeit ohne Grundangabe aus dem Verein ausgeschlossen werden.
Der Vorstand fällt den Ausschlussentscheid.
7. Organe des Vereins
Die Organe des Vereins sind:
a) die Vereinsversammlung
b) der Vorstand
8. Die Vereinsversammlung
Das oberste Organ des Vereins ist die Vereinsversammlung. Eine ordentliche Vereinsversammlung findet jährlich statt.
Zur Vereinsversammlung werden die Mitglieder im Voraus schriftlich eingeladen, unter Beilage der Traktandenliste, inkl. der Anträge des Vorstandes zu den einzelnen Traktanden.
Die Vereinsversammlung hat die folgenden Aufgaben:
a) Wahl bzw. Abwahl des Vorstandes sowie der externen Rechnungsprüfungsstelle.
b) Festsetzung und Änderung der Statuten
c) Abnahme der Jahresrechnung und der Review der Rechnungsprüfungsstelle
d) Festsetzung des Mitgliederbeitrages
e) Genehmigung des Budgets
f) Behandlung der Ausschlussrekurse
An der Vereinsversammlung besitzt jedes Mitglied eine Stimme; die Beschlussfassung erfolgt mit einfachem Mehr. Passivmitglieder werden zur Vereinsversammlung eingeladen, besitzen jedoch kein Stimmrecht.
9. Der Vorstand
Der Vorstand besteht aus dem Präsidenten, dem Kassier und dem Protokollführer.
Der Vorstand vertritt den Verein nach aussen und führt die laufenden Geschäfte.
Die Beschlussfassung erfolgt mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Bei Stimmengleichheit kann der Präsident den Stichentscheid geben. Beschlussfassung auf dem Zirkularweg ist möglich, falls von keinem Vorstandsmitglied mündliche Beratung verlangt wird.
9.1. Externe Rechnungsprüfungsstelle:
Der Vorstand verpflichtet sich die Jahresrechnung durch eine autorisierte, externe Rechnungsprüfungsstelle, im Auftragsverhältnis nach den Schweizer Prüfungsstandards 910, prüfen zu lassen. Der Mitgliederversammlung wird der Prüfungsbericht zusammen mit der Jahresrechnung zur Abnahme vorgelegt.
10. Unterschrift
Der Verein verpflichtet sich durch Kollektivunterschrift der Vorstandsmitglieder.
11. Haftung
Für die Schulden des Vereins haftet nur das Vereinsvermögen. Eine persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.
12. Statutenänderung
Die vorliegenden Statuten können abgeändert werden, wenn drei Viertel dem Änderungsvorschlag zustimmen.
13. Auflösung des Vereins
Im Falle einer Auflösung des Vereins werden Gewinn und Kapital einer anderen wegen Gemeinnützigkeit oder der Verfolgung öffentlicher Zwecke steuerbefreiten juristischen Person mit Sitz in der Schweiz zugewendet.
14. Inkrafttreten
Diese Statuten sind an der Gründungsversammlung vom 14. März 2010 angenommen worden und mit diesem Datum in Kraft getreten.
15. Statutenänderungen
1. Anpassung der Statuten am 21. November 2010, Punkt 13.
2. Anpassung der Statuten am 17. August 2015, erneut Punkt 13 und Punkt 7.
3. Anpassung der Statuten am 21. Oktober 2019, Punkt 7c: Organ Revisionsstelle fällt weg, Prüfung der Jahresrechnung nach PS910 wird unter Punkt 9 eingefügt.
Brugg, 21.10.2019
Der Präsident: | Die Protokollführerin: | Der Kassier: |
Michael Merkt | Sabine Meyer | Maya Mjöen |
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